Naturschutz. Artenschutz.
Bei Eingriffen in den Naturhaushalt – beispielsweise im Rahmen von Radwegplanungen, Straßenbauvorhaben oder Siedlungsentwicklungen – sind im Zuge der Planung und Genehmigung häufig naturschutzfachliche Prüfungen erforderlich. Ein zentraler Bestandteil dabei ist die Berücksichtigung des gesetzlichen Arten- und Biotopschutzes sowie möglicher Lebensstätten geschützter Tierarten.
Im Bereich von Gehölzbeständen führen wir fachgerechte Baumhöhlenkontrollen durch. Dabei werden Bäume zunächst im Rahmen einer Sichtkontrolle auf potenzielle Höhlenstrukturen, Spalten oder andere Habitatmerkmale untersucht. Diese Strukturen können wichtige Lebensräume für verschiedene Tierarten darstellen, insbesondere für Vögel und Fledermäuse.
Werden entsprechende Höhlen oder potenzielle Quartiere festgestellt, erfolgt eine weiterführende Untersuchung mittels Endoskop, um mögliche Bewohner schonend und präzise zu überprüfen. Diese Kontrollen führen wir bei Bedarf auch in größerer Höhe mithilfe moderner Seilklettertechnik durch, wodurch eine sichere und baumschonende Untersuchung selbst an schwer zugänglichen Standorten möglich ist.
Darüber hinaus unterstützen wir Maßnahmen zum Vogel- und Fledermausschutz, beispielsweise durch die fachgerechte Montage von Nisthilfen und Quartierkästen an geeigneten Standorten. Solche Maßnahmen können insbesondere im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder zur Förderung der lokalen Biodiversität sinnvoll eingesetzt werden.
Durch unsere fachkundige Erfassung, Bewertung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Berücksichtigung von Natur- und Artenschutzbelangen in der Landschaftsplanung und unterstützen Planungsbüros, Kommunen und Bauherren bei der rechtskonformen Umsetzung ihrer Projekte.




